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Deutscher Bundestag

15. Wahlperiode

Drucksache 15/4750

28.01.2005


Im Kontext stehende Entscheidungen: EuWP 40/04, EuWP 46/04
und Übersichten: Wahlprüfung, Entscheidungen 2000–heute

[BT-Drucks. 15/4750, S. 1] Zweite Beschlussempfehlung

des Wahlprüfungsausschusses

zu 23 gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des sechsten Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen

A. Problem

Gemäß § 26 Abs. 2 des Europawahlgesetzes (EuWG) finden für das Wahlprüfungsverfahren zur Europawahl die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes (WPrüfG) entsprechende Anwendung. Der Deutsche Bundestag hat danach über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juni 2004 auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zu entscheiden. 1
Insgesamt waren 46 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Entscheidungen behandeln 23 Einsprüche; über 23 andere Einsprüche hat das Plenum bereits auf der Grundlage der Ersten Beschlussempfehlung (Bundestagsdrucksache 15/4250) entschieden. Weitere Einsprüche stehen nicht zur Beratung an. 2

B. Lösung

Zurückweisung von 23 Wahleinsprüchen ohne mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit oder wegen Unzulässigkeit (§ 26 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 6 Abs. 1a Nr. 3 bzw. Nr. 1 und 2 WPrüfG) (vgl. Nummer 1 der Beschlussempfehlung); 3
Offensichtlich unbegründet sind Einsprüche,

a) die einen Sachverhalt vortragen, der einen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht erkennen lässt;

b) die die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen behaupten; im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens im Deutschen Bundestag kann eine derartige Feststellung nicht erfolgen (seit der 1. Wahlperiode ständige Praxis des Deutschen Bundestages; diese Kontrolle blieb stets dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten);

c) die mangels ausreichender Angabe von Tatsachen nicht erkennen lassen, auf welchen Tatbestand der Einspruch gestützt wird (BVerfGE 40, 11 <30>);

d) die sich zwar auf nachprüfbare Mängel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl stützen, wobei diese Mängel jedoch angesichts des Stimmenverhältnisses keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben können (BVerfGE 4, 370 <372 f.>).

4
[BT-Drucks. 15/4750, S. 2] In Nummer 2 der Beschlussempfehlung wird die Bundesregierung um Prüfung einiger im Zusammenhang mit der Behandlung von Wahleinsprüchen aufgekommener Fragen gebeten. 5

C. Alternativen

Keine hinsichtlich der Ergebnisse der Entscheidungen. 6
Der Wahlprüfungsausschuss ist jedoch entsprechend seinem Selbstverständnis und seiner ständigen Praxis allen behaupteten Wahlmängeln nachgegangen, auch wenn sie keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung der deutschen Abgeordneten im sechsten Europäischen Parlament hatten. Diese Art der Behandlung soll dafür Sorge tragen, dass sich festgestellte Wahlmängel bei künftigen Wahlen möglichst nicht wiederholen. 7

D. Kosten

Keine 8

[BT-Drucks. 15/4750, S. 3] Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
  1. die aus den Anlagen 1 bis 22 ersichtlichen Entscheidungen zu treffen.
     
  2. die Bundesregierung aufgrund der Erfahrungen in Wahlprüfungsangelegenheiten um Prüfung und Vorlage eines Berichts bis Januar 2006 zu bitten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann,

    – dass Hinweise auf der Wahlbenachrichtigungskarte – z. B. der nach dem Muster in Anlage 4 zu § 18 Abs. 2 der Europawahlordnung vorgesehene Hinweis, dass der Wahlscheinantrag bei Postversand in einem frankierten Umschlag abzusenden sei – deutlich lesbar sind;

    – dass die Wahlbehörden Obdachlosen rechtlich zutreffende Auskünfte über die Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben, erteilen;

    – dass sich die Tätigkeit einer Hilfsperson bei der Stimmabgabe behinderter Wähler auf eine technische Hilfestellung bei der Kundgabe des Wählerwillens beschränkt (§ 50 der Europawahlordnung, § 57 der Bundeswahlordnung).

9
Berlin, den 27. Januar 2005
Der Wahlprüfungsausschuss  

Erika Simm Vorsitzende und Berichterstatterin

Hermann Bachmaier Berichterstatter

Hans-Joachim Hacker Berichterstatter

Petra-Evelyne Merkel Berichterstatterin

Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Berichterstatter

Manfred Grund Berichterstatter

Thomas Strobl (Heilbronn) Berichterstatter

Jerzy Montag Berichterstatter

Jürgen Koppelin Berichterstatter

 

[BT-Drucks. 15/4750, S. 4] Inhaltsverzeichnis zum Anlagenteil:

 
Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Wahleinsprüchen  
AktenzeichenBetreffBerichterstatter/inAnlage-Nr.Seite
EuWP 29/04Durchführung der UrnenwahlAbg. Bachmaier15
EuWP 34/04Nichteintragung in das WählerverzeichnisAbg. Bachmaier29
EuWP 11/04Nichteintragung in das WählerverzeichnisAbg. Bachmaier311
EuWP 10/04Durchführung der UrnenwahlAbg. Dr. Friedrich (Hof)415
EuWP 43/04Listenaufstellung durch Parteien, Stimmenauszählung,
Fünf-Prozent-Sperrklausel u. a.
Abg. Dr. Friedrich (Hof)519
EuWP 24/04Nichtzugang der Briefwahlunterlagen (Übersendung in
das Ausland)
Abg. Grund629
EuWP 36/04Nichtzugang der Briefwahlunterlagen Abg. Grund733
EuWP 26/04Informationen zur Wahlteilnahme an Auslandsdeutsche Abg. Grund835
EuWP 02/04Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses,
Öffnungszeiten der Wahllokale, Fünf-Prozent-Sperrklausel,
Stimmenauszählung u. a.
Abg. Hacker939
EuWP 13/04Zeitpunkt der Bekanntgabe des WahlergebnissesAbg. Hacker1049
EuWP 18/04Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses,
Informationen über Wahlvorschläge
Abg. Hacker1151
EuWP 45/04Zeitpunkt der Bekanntgabe des WahlergebnissesAbg. Hacker1255
EuWP 41/04
EuWP 42/04 *)
Gestaltung des StimmzettelsAbg. Koppelin13 61
EuWP 08/04Durchführung der UrnenwahlAbg. Merkel1465
EuWP 17/04Elektronische StimmabgabeAbg. Montag1567
EuWP 30/04Nichteintragung in das WählerverzeichnisAbg. Montag1671
EuWP 31/04WahlausschlussAbg. Montag1775
EuWP 37/04Gestaltung der WählbarkeitsbescheinigungAbg. Montag1877
EuWP 39/04Listenaufstellung durch ParteienAbg. Simm1979
EuWP 40/04Fünf-Prozent-Sperrklausel, Berechnungsverfahren
für die Sitzverteilung
Abg. Strobl (Heilbronn)2083
EuWP 46/04Fünf-Prozent-Sperrklausel, Berechnungsverfahren
für die Sitzverteilung
Abg. Strobl (Heilbronn)2189
EuWP 38/04Fünf-Prozent-Sperrklausel, Erstellen der
Wählerverzeichnisse u. a.
Abg. Strobl (Heilbronn)2295
____________
*) Die beiden textidentischen Einsprüche EuWP 41/04 und EuWP 42/04 sind in einer Beschlussempfehlung behandelt worden.

 


eingetragen von Matthias Cantow