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16. Wahlperiode

Drucksache 16/900

10.03.2006


Im Kontext stehende Entscheidungen: WP 180/05
Informationen zu im Kontext stehenden Entscheidungen: WP 180/05
Entscheidungen 2000–heute

[BT-Drucks. 16/900, S. 1] Erste Beschlussempfehlung

des Wahlprüfungsausschusses

zu 51 gegen die Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag eingegangenen Wahleinsprüchen

A. Problem

Gemäß Artikel 41 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ist die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestages. Dieser hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes (WPrüfG) auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche zur Gültigkeit der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind 194 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt zur Beschlussfassung vorgelegten Entscheidungen behandeln 51 Einsprüche. Die Beschlussempfehlungen zu den übrigen Einsprüchen werden jeweils nach Abschluss der Beratungen im Wahlprüfungsausschuss vorgelegt.. 1

B. Lösung

  • Zurückweisung von 32 Wahleinsprüchen ohne mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit (§ 6 Abs. 1a Nr. 3 WPrüfG) oder wegen Unzulässigkeit (§ 6 Abs. 1a Nr. 1 und 2 WPrüfG) – vgl. Nr. 1 der Beschlussempfehlung;
2
  • Verfahrenseinstellung bei 19 Wahleinsprüchen wegen Rücknahme des Einspruchs (§ 2 Abs. 6 WPrüfG) oder sonstiger Erledigungsgründe – vgl. Nummer 2 der Beschlussempfehlung.
3
Offensichtlich unbegründet sind Einsprüche,

a) die einen Sachverhalt vortragen, der einen Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl nicht erkennen lässt;

b) die sich auf die Behauptung der Verfassungswidrigkeit von Rechtsvorschriften stützen (nach ständiger Praxis des Deutschen Bundestages in Wahlprüfungsangelegenheiten bleibt die Feststellung einer Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten);

c) die mangels ausreichender Angabe von Tatsachen nicht erkennen lassen, auf welchen Tatbestand der Einspruch gestützt wird;

d) die sich auf nachprüfbare Mängel bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl stützen, ohne dass diese Mängel aber einen Einfluss auf die Mandatsverteilung haben können.

4

[BT-Drucks. 16/900, S. 2] C. Alternativen

Keine hinsichtlich der Ergebnisse der Entscheidungen. 5
Der Wahlprüfungsausschuss ist entsprechend seinem Selbstverständnis und seiner ständigen Praxis allen behaupteten Wahlmängeln nachgegangen, auch wenn sie keinen Einfluss auf die Mandatsverteilung im 16. Deutschen Bundestag hatten. Diese Art der Behandlung soll dafür Sorge tragen, dass sich festgestellte Wahlmängel bei künftigen Wahlen möglichst nicht wiederholen. 6

D. Kosten

Keine 7

[BT-Drucks. 15/1850, S. 3] Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
  1. aus den Anlagen 1 bis 32 ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu Wahleinsprüchen anzunehmen,
     
  2. die Verfahren zu folgenden 19 Wahleinsprüchen einzustellen:
    WP 01/05, WP 03/05, WP 04/05, WP 05/05, WP 10/05, WP 11/05, WP 16/05, WP 18/05, WP 19/05, WP 20/05, WP 21/05, WP 22/05, WP 24/05, WP 29/05, WP 59/05, WP 68/05, WP 119/05, WP 164/05, WP 169/05.
8
Berlin, den 9. März 2006
Der Wahlprüfungsausschuss

Thomas Strobl (Heilbronn) Vorsitzender und Berichterstatter

Klaus-Uwe Benneter Berichterstatter

Ernst Burgbacher Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel Stellv. Vorsitzender und Berichterstatter

Dr. Wolfgang Götzer Berichterstatter

Bernhard Kaster Berichterstatter

Ulrich Maurer Berichterstatter

Petra Merkel (Berlin) Berichterstatterin

 

[BT-Drucks. 16/900, S. 4] Inhaltsverzeichnis zum Anlagenteil:

 
Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Wahleinsprüchen
AktenzeichenBetreffBerichterstatter/in AnlageNr.Seite
WP 93/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 1 5
WP 31/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 2 7
WP 46/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 3 9
WP 47/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 4 11
WP 48/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 5 13
WP 51/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 6 15
WP 53/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 7 17
WP 83/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 8 19
WP 122/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 9 21
WP 136/05 Dortmunder Briefwahl Abg. Kaster/Abg. Maurer 10 23
WP 57/05 Überhangmandate Abg. Strobl (Heilbronn) 11 27
WP 177/05 Überhangmandate Abg. Strobl (Heilbronn) 12 29
WP 180/05 Überhangmandate Abg. Strobl (Heilbronn) 13 31
WP 99/05 5-Prozent-Sperrklausel Abg. Benneter 14 33
WP 86/05 Unterschriftenquoren Abg. Maurer 15 35
WP 172/05 Ausgestaltung Wahlsystem Abg. Maurer 16 39
WP 105/05 Zulassung Partei u.a. Abg. Dr. Dressel 17 45
WP 06/05 Allgemeine Gründe Abg. Dr. Dressel 18 47
WP 113/05 Wahlkampf u.a. Abg. Burgbacher 19 49
WP 125/05 Nichtzulassung zur Stimmabgabe Abg. Burgbacher 20 51
WP 55/05 Identitätskontrolle im Wahllokal Abg. Merkel (Berlin) 21 53
WP 148/05 Identitätskontrolle im Wahllokal Abg. Merkel (Berlin) 22 55
WP 37/05 Verwendung von Bleistiften Abg. Merkel (Berlin) 23 57
WP 27/05 Gestaltung des Stimmzettels Abg. Merkel (Berlin) 24 59
WP 70/05 Verwendung von Bleistiften Abg. Merkel (Berlin) 25 61
WP 75/05 Einrichtung der Wahlzellen Abg. Merkel (Berlin) 26 63
WP 115/05 Allgemeine Gründe Abg. Merkel (Berlin) 27 65
WP 131/05 Allgemeine Gründe Abg. Merkel (Berlin) 28 67
WP 132/05 Allgemeine Gründe Abg. Merkel (Berlin) 29 69
WP 153/05 Einspruchsfrist Abg. Benneter 30 71
WP 50/05 Einspruch per E-Mail Abg. Kaster 31 73
WP 12/05 Einspruch per E-Mail Abg. Benneter/Abg. Dr. Götzer 32 75

 


eingetragen von Matthias Cantow